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KOSTEN

Die Übernahme der Kosten erfolgt in der Regel über die gesetzlichen Krankenkassen, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „BL“ oder „H“
  • Fahrten mit einer hohen Behandlungsfrequenz über eine längere Zeit; hierzu zählen u. a. die Dialyse, die Chemo- oder Strahlentherapie

    Sie sind unsicher, ob eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft und die Krankenfahrtkosten übernommen werden? Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach!