Die Übernahme der Kosten erfolgt in der Regel über die gesetzlichen Krankenkassen, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
- Pflegegrad 4 oder 5
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „BL“ oder „H“
- Fahrten mit einer hohen Behandlungsfrequenz über eine längere Zeit; hierzu zählen u. a. die Dialyse, die Chemo- oder Strahlentherapie
Sie sind unsicher, ob eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft und die Krankenfahrtkosten übernommen werden? Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach!